Franz Feldmeyer

Dipl.- Ing. FH Freier Architekt
- Gutachtenerstattung
- Verkehrswertermittlung 
- Bauschadensbewertung

Einladend...

... begrüße ich Sie auf meiner Internetseite.

Ich bin seit 1999 als freier Architekt am Markt tätig. Seit 2006 kamen Fragestellungen zur Bewertung von Bauschäden von Sanierungsfällen hinzu. Darauf hin habe ich mich spezialisiert und prüfe die Fälle systematisch und in ganzheitlicher Betrachtung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Normenwerke ab. Das heißt, dass die Schadensbilder möglichst Gewerkeübergreifend untersucht und analysiert werden. In Einzelfällen beginnt die Entwicklung des Bauschadens bereits in der Planungsphase.

Hier kann ich Ihnen von der technischen Seite her meine Erfahrungen anbieten. Turnusgemässe Fortbildungen sichern den Qualitätsanspruch und den Erfolg für die Kunden.

Referenzen können auf Anfrage vorgestellt werden.

Bei der Umsetzung Ihrer Zielvorgaben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen Freude und Zuversicht beim Blättern in den einzelnen Themenfelder und stehe Ihnen gerne in einem persönlichen Dialog zur Verfügung.

Nutzen Sie bitte hierzu das Kontaktformular.

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Bauschadenbewertung

Bei erkennbaren Bauschäden stellt sich für die Betroffenen oft die Frage der Wiederherstellungskosten, der Einflüsse zur Wertminderung und des verbleibenden Marktwerts ihrer Immobilie.

Wesentliches Element, der vom Einzelfall abhängigen auch vorsorgenden, Beweissicherung ist die Feststellung und Dokumentation des ursprünglichen oder gegenwärtigen Zustandes eines Bauwerks und/oder von Planungs- und Bauleistungen.

Das Bauen ist in der Regel mit mehrlagigen Bauteilschichten und Abdichtungsebenen unterschiedlichster Materialien ausgeführt. Durch geeignete Meßtechnik kann ohne Bauteilbeschädigung in tiefere Schichten vorgedrungen und die Schadstelle aufgezeigt werden.

Auf Wunsch kann ich Ihnen hierzu verbindliche Auskunft liefern.

BRANDSCHUTZ

Gerne unterstütze ich Sie in den Fragestellungen zum baulichen Brandschutz.

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Masse brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann.

Bei Umbauten, Sanierungen, Instandsetzungen, beim Bauen im Bestand, empfehle ich Ihnen eine Brandverhütungsschau durchführen zu lassen und im Bedarfsfall die Erstattung eines Brandschutzkonzepts.

Feuchteschäden:

Neben den klassischen Leitungsschäden innerhalb und außerhalb von Gebäuden gibt es zahlreiche andere Ursachen hierfür.

Mit der Microwellenmessung kann ohne zerstörerischen Eingriff am Bauwerk eine Schadensbewertung in der Bauteiltiefe und den jeweiligen Bauteilschichten erfasst und dokumentiert werden.
Nach Feststellung der Schadensbilder kann dann über weitere Massnahmen beraten und entschieden werden. Mit diesem Verfahren können auch die Eindringpfade von Feuchtigkeiten und unterirdischen Wasserstraßen lokalisiert werden.

Feuchtigkeit ist eine der Vorstufen von Schimmelpilzen.

Schimmelpilze:

Bei Verdacht auf einen Befall sollten zunächst betroffene Bereiche, Räume, Flächen untersucht und begutachtet werden. Hier gibt es je nach Art und Umfang des Schadensbilder verschiedene Lösungsmöglichkeiten.

Bei sichtbaren Befall erfolgt die Untersuchung mittels Abklatsch- und oder Klebekontaktprobe und ggf. Materialprobenahme mit anschließender Laboranalyse, das bedeutet dass die Bauteile punktuell geöffnet werden müssen.

Qualitätssicherung und Schnittstellenanalyse:

Die Bauschadensbewertung erfolgt nach ganzheitlichen Grundsätzen. Somit wird auch die Planung auf den Prüfstand gestellt und auf etwaige Mängel untersucht. In Absprache mit dem Auftraggeber wird die Schnittstelle definiert und das Ziel vereinbart.

Der Bauschadenswert und die damit zusammenhängende Wertminderung ihrer Immobilie wird zum Wertermittlungsstichtag in einer Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt.

Die von mir erstellten Unterlagen können auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Streitwert und/oder Sachvortrag Verwendung finden.

Der Verwendungszweck wird bei der Auftragserteilung definiert.

Übernahmen von Architekturleistungen:

Zu den Übernahmen gehört die Überprüfung und Dokumentierung vorbereiteter und ausgeführter Leistungen des laufenden Bauvorhabens. Grundlage der Übernahme ist die Fortführung des Vertragssoll unter Einbindung der anerkannten Regeln der Technik. Feststellungen werden in Berichten mit Kostenfortschreibungen, Schriftstücken und/ oder Fotodokumentationen erfasst und dokumentiert. Das Ziel ist, das Vertragssoll des Auftraggebers mängelfrei zu erfüllen. Die Einbindung von Änderungswünschen kann individuell gestaltet werden.

Altbausanierung und Umbauten

Das große Gebiet der Altbausanierung umfasst die besondere Fach- und Sachkunde der am Bau Beteiligten. Wesentlicher Teil der Grundlagenermittlung sind die Klärung von Altlasten, Schadstoffen, vorhandenen und geplanten Baustoffen und Materialien, sowie deren sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten.

Altbausanierungen, Umbauten, Nutzungsänderungen bedürfen i.d.R. einer baurechtlichen Genehmigungsplanung, sofern sie nicht verfahrensfrei durchführbar sind. Bei der Umsetzung Ihrer Zielvorgaben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Umbau

Setzt in der Regel auch eine baurechtliche Genehmigungsplanung aufgrund von Flächen Mehrungen und Minderungen oder städtebaulichen Eingriffen an bestehenden Gebäuden voraus. Bei denkmalgeschützen Gebäuden bedarf es i.d.R. einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.

Energetik

Neben der Energieeinsparverordnung, den örtlichen Bauvorschriften, z. B. den Energierichtlinien gibt es eine Vielzahl von Normen und Handlungsanweisungen die die Grundlage zur mangelfreien Herstellung des Bauwerks und somit den Werkerfolg nachhaltig begründen sollen.

Neubau

Eine der häufig anzutreffenden Ursachen für Bauschäden sind zu straff ausgelegte Terminpläne, Bauzeitenpläne, Nichtbeachtung von Herstellerangaben beim Einbau von Baustoffen und Bauteilen, das Nichteinhalten von Aushärtungs- und Trocknungszeiten, fehlende Vernetzung von Fachdisziplinen, fehlende Kenntnisse und - Umsetzung von Handlungsanweisungen.

Neubauten bedürfen, soweit es sich nicht um verfahrensfreie Bauvorhaben handelt, einer baurechtlichen Genehmigung. Auch hier stehe ich Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Zielvorgaben gerne zur Verfügung.

Bildergalerie

So sollte es an Ihrem Bauwerk nicht aussehen:

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